Der Vorstand des Verbandes der Fachkräfte des Senatssekretariats gab am Mittwoch eine Stellungnahme ab, in der betont wird, dass das Amt des stellvertretenden Sekretärs von einem Juristen ausgeübt werden muss. Die Erklärung folgt auf den Eingang des Vorschlags des Senats, Luis Rojas zum Generalsekretär und Andrés Salas Amaya zum stellvertretenden Sekretär zu ernennen.
Der Verband erinnerte daran, dass der stellvertretende Sekretär gemäß Artikel 223 der Geschäftsordnung des Senats auch Aufgaben eines Schatzmeisters wahrnimmt und direkt mit dem Generalsekretär zusammenarbeiten muss, der als Notar fungiert. Die Führungskräfte erklärten, dass die Ernennung eines Juristen für diesen Posten unerlässlich sei, um Kontinuität und Rechtssicherheit bei der legislativen Arbeit zu gewährleisten.
In der Erklärung warnte der Vorstand davor, dass die Stellvertretungsregelung den stellvertretenden Sekretär nur dann priorisiert, wenn diese Person ein Jurist ist. Andernfalls könnte die Vertretung auf andere Beamte fallen, ohne den Bedarf an ständiger Unterstützung des Generalsekretärs zu decken.
Die Fachkräfte betonten, dass die endgültige Entscheidung beim Plenum des Senats liege, hielten es jedoch für ihre Pflicht, an die Bedeutung von qualifiziertem Personal aus der beruflichen Laufbahn zu erinnern, um das institutionelle Funktionieren zu schützen.