Senat stimmt für Beibehaltung der AAH in der Aktivitätsprämie

Der französische Senat hat Änderungsanträge angenommen, um die Erwachsenen-Behindertenrente (AAH) als Einkommen bei der Berechnung der Aktivitätsprämie beizubehalten und eine Regierungsmaßnahme zur Haushaltseinsparung abgelehnt. Diese Entscheidung vom 6. Dezember unterstreicht Spannungen bei der beruflichen Integration behinderter Menschen. Die Regierung erwartete Einsparungen von 90 Millionen Euro im Jahr 2026.

Während der Prüfung des Haushaltsentwurfs für 2026 hat der Senat am Samstag, dem 6. Dezember, für die Streichung von Artikel 79 gestimmt, der die AAH von der besonderen Berechnung der Aktivitätsprämie ausschließen sollte. Diese Prämie soll das Einkommen von Geringverdienern ergänzen, um sie zum Arbeitsaufnahme zu ermutigen.

Die Haushalts- und Sozialausschüsse haben positive Gutachten zu diesen Änderungen abgegeben, im Gegensatz zur Ablehnung der Regierung. Arnaud Bazin, Sonderberichterstatter des Haushaltsausschusses, sprach das Entsetzen der Senatoren aus: «Wir alle wurden angesprochen, sogar schockiert, durch den Ausschluss behinderter Arbeitnehmer von der Aktivitätsprämie.» Er bezeichnete die Maßnahme als «völlig inkonsistent mit dem, was wir für behinderte Arbeitnehmer wollen, nämlich sie möglichst stark durch Arbeit zu integrieren».

Arbeitsminister Jean-Pierre Farandou verteidigte die Haltung der Exekutive und argumentierte, dass diese Befreiung sich als «kontraproduktiv hinsichtlich des Einkommens» erweisen könnte. Er fügte hinzu: «Wir wissen sehr gut, dass ab einem bestimmten Punkt der Mechanismus der Aktivitätsprämie tatsächlich nachteilig wirkt.»

Laut offiziellen Zahlen von 2024 kombinierten 108.000 Personen AAH und Aktivitätsprämie, davon 67% in Werkstätten für behinderte Menschen (ESAT) und 33% im allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Senatoren argumentierten, dass die erwarteten Einsparungen – 90 Millionen Euro im Jahr 2026 und 225 Millionen in einem vollen Jahr – nicht rechtfertigten, die verletzlichsten Arbeitnehmer zu verarmen.

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