Der schwedische Verband der Gemeinden und Regionen (SKR) hat seine Empfehlungen für Online-Ärzte verschärft. Es ist nun klarer geregelt, wann Regionen für digitale Gesundheitsleistungen aufkommen müssen, die in einem anderen Bezirk erbracht wurden. Die Erstattung gilt nur für qualifizierte medizinische Versorgung, nicht für Ratschläge zur Selbstbehandlung.
Der schwedische Verband der Gemeinden und Regionen (SKR) hat seine Empfehlungen für Online-Ärzte aktualisiert. Die Änderungen verdeutlichen, wann Regionen für digitale Pflegeleistungen bezahlen müssen, die in einem anderen Bezirk erbracht wurden. Ein digitaler Arztkontakt ist nur dann erstattungsfähig, wenn es sich um eine qualifizierte medizinische Behandlung handelt; dies gilt beispielsweise nicht für Ratschläge zur Selbstbehandlung ohne medizinische Beurteilung. Anna-Lena Hogerud, Vorsitzende der Gesundheitsdelegation des SKR, begrüßt die Aktualisierung. „Es ist gut, dass wir die Empfehlungen nun um Beispiele ergänzt haben, in denen ein digitaler Arztkontakt nicht erstattungsfähig ist. Gleichzeitig ist es frustrierend, dass für Online-Arztanbieter erst definiert werden muss, was qualifizierte medizinische Versorgung ist. Dies zeigt, dass etwas mit dem Geschäftsmodell und dem Versorgungsangebot der Online-Ärzte für die Bevölkerung nicht stimmt“, sagt sie in einer Pressemitteilung. Hogerud fordert eine gründliche Überprüfung des Systems der sogenannten bezirksübergreifenden Kostenerstattung.