Bundesstaaten erwarten Steuerkonflikte in der Reformübergangsphase

Brasilianische Bundesstaaten und Gemeinden widersprechen den Vereinfachungsvoraussetzungen der Steuerreform und planen, während der Übergangsphase 'Steuer-auf-Steuer'-Abgaben wieder einzuführen. Dies könnte zu landesweiten Rechtsstreitigkeiten führen und das Ziel der Reform, gerichtliche Auseinandersetzungen zu verringern, untergraben. Das Land führt bereits weltweit bei Steuerstreitigkeiten.

Die Steuerreform in Brasilien versprach, Rechtsstreitigkeiten zu reduzieren, die die Unternehmenskosten erhöhen und Unsicherheit bei Investoren schaffen. Das Land weist die höchste Zahl an Steuerstreitigkeiten weltweit auf, viele davon betreffen die Nicht-Kumulierung, bei der Unternehmensausgaben nicht von den an föderale, staatliche oder kommunale Behörden zu zahlenden Steuern abgezogen werden.

Ein klassischer Fall ist die 'Tese do Século', die Steuer auf Steuer anfechtet. Vereinfacht gesagt berechneten die Steuerbehörden die Abgaben auf den vollen Verkaufs- oder Dienstleistungswert einschließlich der Steuer selbst, bekannt als 'interne Berechnung'. Die Reform führte eine weitreichende Nicht-Kumulierung für Steuergutschriften und 'externe' Berechnung ein, die den Steuerbetrag aus der Grundlage ausschließt.

Allerdings lehnen Bundesstaaten und Gemeinden diese Vereinfachung ab. Während des Übergangs 2027-2032 sinken der staatliche ICMS und der kommunale ISS jährlich um 10 Prozent, während die neue Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen (IBS) im gleichen Maße eingeführt wird. Die Staaten planen, ICMS auf Betriebsumsätze zuzüglich IBS zu erheben und so die Steuerbasis zu erweitern.

Das Bundesdistrikt bestätigte dies in einem Consultationsurteil. Pernambuco geht weiter und wendet ICMS ab 2026 auf neue Steuern an, ein Testjahr, in dem die neuen Abgaben nur in Steuerdokumenten gemeldet, aber nicht eingezogen werden. Dieses Muster wird sich wahrscheinlich ausbreiten, unterstützt von Gemeinden, und landesweite Steuerstreitigkeiten auslösen.

Steuerzahler haben Grundlagen für Klagen: Die 'Steuer-auf-Steuer'-Berechnung gilt als pervers, widerspricht dem Geist der Reform und verlängert gerichtliche Auseinandersetzungen über Jahre.

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