Lastwagenfahrer nach tödlicher TGV-Kollision wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Der Fahrer eines Schwerlastwagens, ein 30-jähriger Pole mit Wohnsitz in Frankreich, wurde nach einer tödlichen Kollision mit einem TGV am Dienstagmorgen in Bully-les-Mines, Pas-de-Calais, wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Lokführer, ein Mann in den Fünfzigern, kam ums Leben; 16 Menschen an Bord wurden verletzt, jedoch nicht lebensgefährlich. Der Staatsanwalt von Béthune begründete die Anklage mit „schwerwiegenden und übereinstimmenden Beweisen“.

Der Zusammenstoß ereignete sich um 06:47 Uhr am Bahnübergang von Bully-les-Mines zwischen einem mit 160 km/h verkehrenden TGV von Dunkerque nach Paris und einem Schwerlastwagen, der als Teil eines Schwertransports eine mobile Militärbrücke geladen hatte. Der Lkw-Fahrer, dessen Alkohol- und Drogentests negativ ausfielen, blieb unverletzt und wurde nach dem Vorfall in Polizeigewahrsam genommen.

Am Mittwoch gab der Staatsanwalt von Béthune, Étienne Thieffry, die Anklage gegen den Fahrer wegen fahrlässiger Tötung bekannt, die mit bis zu sieben Jahren Haft bestraft werden kann, sowie dessen Unterstellung unter gerichtliche Aufsicht. Zudem wurde eine gerichtliche Untersuchung wegen fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Verletzung von Sicherheitsauflagen eingeleitet. Der Fahrer des Begleitfahrzeugs wurde als Zeuge vernommen.

Neben dem Tod des Lokführers wurden 16 Fahrgäste verletzt. Der CEO der SNCF, Jean Castex, erklärte, der Bahnübergang habe einwandfrei funktioniert. Der Zugverkehr auf der Strecke Lens-Béthune soll am 18. April nach Abschluss der Räumungsarbeiten wieder aufgenommen werden.

Das französische Verkehrsministerium verzeichnete im Jahr 2024 89 Unfälle an Bahnübergängen, davon 32 schwerwiegende; im Jahr 2025 waren es bisher 37.

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