Französische Bürger haben bis zum 6. Februar Zeit, sich in die Wählerlisten eintragen zu lassen, vor den Kommunalwahlen am 15. und 22. März 2026. Komplizierte Situationen wie Umzüge oder Mehrfachwohnsitze werfen Fragen zum Wahllokal auf. Dieser Artikel beantwortet diese gängigen Fragen, um den Prozess zu klären.
Die Kommunalwahlen 2026 am 15. und 22. März werden die Gemeinderäte erneuern und Bürgermeister in ganz Frankreich wählen. Um in einer bestimmten Gemeinde wählen zu können, ist die Eintragung in deren Wählerlisten erforderlich. Die Frist für Eintragungen beträgt den 4. Februar online und den 6. Februar im Rathaus. Ein weit verbreiteter Irrtum ist die Annahme, dass die Registrierung nur in der Hauptwohngemeinde erfolgen muss, was falsch ist. Wählen ist möglich in jeder Gemeinde, in der eine lokale Steuer gezahlt wird, wie Wohnsteuer für eine Zweitwohnung, Grundsteuer für Grundstücke oder die territoriale Wirtschaftsabgabe. Grundsätzlich reicht ein grundlegender «Zusammenhang» zur Gemeinde für die Eintragung. Studierende und Erwachsene unter 26 Jahren haben flexible Wahlmöglichkeiten: Sie können die Gemeinde des Elternhauses oder die Studienortgemeinde wählen, vorausgesetzt, sie haben dort mindestens drei Monate gelebt. Für kürzlich Umgezogene ist theoretisch das Wählen in der alten Gemeinde zulässig. Die Behörden raten, die Adresse zu aktualisieren, um im Wahllokal der neuen Wohnanschrift zu wählen. Wähler können ihren Status online prüfen und mit Ausweispapier erscheinen – die Wählerkarte ist nicht erforderlich. Eine Vollmacht bleibt eine praktische Option für den Wahltag. Diese Regelungen zielen darauf ab, das Wahlsystem an die vielfältigen Lebensrealitäten französischer Bürger anzupassen und einen breiten Zugang zum Wahlrecht zu gewährleisten.