Bei der Stichwahl zur Präsidentschaftswahl in Chile 2025 am 14. Dezember können gültige Ausreden wie Krankheit oder bescheinigte Hindernisse Wähler von Bußgeldern wegen Pflichtteilnahme befreien.
Das chilenische Gesetz zur Wahlpflicht für die Präsidentschaftsstichwahl am 14. Dezember 2025 verhängt Bußgelder in Höhe von 0,5–1,5 UTM (~$34.000–$104.000) bei unentschuldigter Abwesenheit, Ausnahmen gelten jedoch für Ausländer und Chilene im Ausland.
Akzeptierte Ausreden umfassen:
- Krankheit
- Abwesenheit aus dem Land
- Aufenthalt mehr als 200 km vom Wahllokal entfernt (bescheinigt bei der Polizeiwache)
- Pflichten nach Gesetz 18.700
- Schwere Behinderung, bescheinigt vom örtlichen Polizeirichter
- Bescheinigte Behinderung
Legen Sie Nachweise vor, um Strafen zu vermeiden. Dies ergänzt Hinweise zu gültigen Ausweisen und Wahlbeamten in der Serie.