Britischer NGO-Leiter klagt gegen US-Einreiseverbot ein

Der in den USA lebende Brite Imran Ahmed, Leiter des Center for Countering Digital Hate, hat gegen ein Einreiseverbot geklagt, das die US-Regierung gegen ihn und vier weitere Europäer verhängt hat. Die Sanktionen zielen auf Aktivisten ab, die sich gegen Hass im Internet einsetzen. Ein Richter hat eine vorläufige Verfügung erlassen, die Ahmeds Festnahme untersagt.

Imran Ahmed, der das Center for Countering Digital Hate (CCDH) mit Sitz in London und Washington, D.C. leitet, besitzt eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in den USA. Er erklärte: "Ich kämpfe gegen meine unrechtmäßige Abschiebung aus meinem Heimatland." Die Klage richtet sich gegen Außenminister Marco Rubio, Unterstaatssekretärin Sarah Rogers, Justizministerin Pam Bondi und Heimatschutzministerin Kristi Noem.

Die US-Regierung stuft Ahmed und vier weitere Europäer als "radikale Aktivisten" ein und wirft ihnen vor, Teil eines "weltweiten Zensurindustriekomplexes" zu sein – ohne Belege. Rogers bezeichnete Ahmed als "wichtigen Komplizen" der Biden-Regierung bei angeblichen Versuchen, die Regierung gegen US-Bürger einzusetzen, ebenfalls ohne Untermauerung.

Betroffen sind neben Ahmed die Britin Clare Melford von der Global Disinformation Index sowie Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon von HateAid in Berlin. Auch der ehemalige EU-Kommissar Thierry Breton fällt unter das Verbot. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) nannte die Sanktionen "nicht akzeptabel". Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) versprach Unterstützung und betonte: "Wer das als Zensur bezeichnet, stellt unser rechtsstaatliches System falsch dar."

Hintergrund sind die Maßnahmen der EU-Kommission gegen US-Plattformen wie Google, Meta und X im Rahmen des Digital Services Act (DSA), der illegale Inhalte löschen lässt. Kürzlich verhängte die EU eine Strafe von 120 Millionen Euro gegen X wegen Transparenzmängeln – die erste DSA-Sanktion.

Ein Bundesrichter erließ eine einstweilige Verfügung gegen Ahmeds Verhaftung oder Abschiebung. Die nächste Anhörung ist für Montag geplant. Das Außenministerium hat noch nicht reagiert.

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