Der Union-Haushalt 2026 hat die Steuerbefreiungen für Sovereign Gold Bonds (SGBs) geändert. Bisher waren Einzelinvestoren von der Kapitalertragsteuer befreit, wenn sie die Anleihen bis zur Fälligkeit hielten. Nun ist dieser Vorteil auf bestimmte Situationen beschränkt.
Die Ankündigung im Haushalt 2026 hat Änderungen bei der Besteuerung der Gewinne aus Sovereign Gold Bonds eingeführt. Zuvor mussten Einzelinvestoren nach den alten Regeln keine Kapitalertragsteuer auf SGBs zahlen, wenn sie sie bis zur Fälligkeit hielten. Dies war ein zentraler Anreiz für Investitionen in diese vom Staat gestützten Goldinstrumente. Allerdings ist nach den Vorschlägen des Haushalts 2026 diese vollständige Befreiung nicht mehr automatisch. Der Steuervorteil bleibt bestehen, aber nur unter bestimmten Bedingungen, die in den ersten Berichten nicht detailliert wurden. Investoren am Sekundärmarkt könnten nun mit anderen steuerlichen Folgen rechnen, möglicherweise einschließlich der Kapitalertragsteuer auf langfristige Gewinne. Sovereign Gold Bonds, die von der RBI ausgegeben werden, ermöglichen Investoren den Kauf von Gold ohne physischen Besitz. Diese Änderungen sollen die Besteuerung enger an andere Anlageformen angleichen. Für weitere Details sollten Investoren die offiziellen Haushaltsdokumente konsultieren.