Ab 2026 beeinflussen mehrere neue Gesetze die Haushaltfinanzen in Schweden. Reduzierte Mehrwertsteuer auf Lebensmittel und Tanzveranstaltungen, eine gestärkte Lohnsteuerabzug und Änderungen bei Zahnversorgung und Hypotheken sind Beispiele. Diese Regeln sollen die wirtschaftliche Belastung für viele erleichtern.
Die schwedische Regierung hat eine Reihe von Änderungen genehmigt, die 2026 wirksam werden und die Wirtschaft in verschiedenen Bereichen beeinflussen. Am 1. April sinkt die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel von 12 auf 6 Prozent bis zum 31. Dezember 2027. Der Lohnsteuerabzug wird ab 1. Januar gestärkt und bietet eine Steuerentlastung von etwa 400 Kronen pro Monat bei einem Durchschnittsgehalt.
Für Personen, die 2026 67 Jahre alt werden und Ältere wird die Zahnversorgung ab Neujahr günstiger. Der Staat übernimmt 90 Prozent der Kosten für Behandlungen wie Füllungen und Wurzelbehandlungen durch eine neue Zahnversorgungsförderung. Rentner über 66 erhalten einen erhöhten Grundabzug, der die Steuer um rund 150 Kronen monatlich bei einer durchschnittlichen Rente senkt.
Steuerfreie Spargrenzen für ISK und Kapitalversicherungen steigen von 150.000 auf 300.000 Kronen pro Person. Zinsabzüge für unbesicherte Kredite, oder Blancolån, werden abgeschafft und betreffen 5,8 Millionen Personen nach Skatteverket. Die Kostendeckelung für Wohnbeihilfen wird für Familien mit hohen Lebenshaltungskosten angehoben.
Die strenge Tilgungsanforderung für Hypotheken entfällt am 1. April, und die Hypothekenobergrenze steigt von 85 auf 90 Prozent, obwohl das Parlament noch keine endgültige Entscheidung getroffen hat. Mehrwertsteuer auf Eintrittskarten für Tanzveranstaltungen sinkt am 1. Juli von 25 auf 6 Prozent. Im Justizsystem steigt die Mindeststrafzeit auf einen Monat, und bedingte Entlassung ist frühestens nach drei Vierteln der Strafe bei Strafen von mindestens sechs Jahren möglich.
Die Repatriierungsprämie für geschützte Einwanderer steigt auf 350.000 Kronen pro Erwachsenem. Uranabbau wird wieder erlaubt, aber Gemeinden behalten ein Vetorecht.