Ab dem 1. Juli 2026 soll das Bürgergeld in Deutschland in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt werden. Die Regelsätze bleiben unverändert, doch es gibt strengere Regeln für Empfänger und Jobcenter. Ziel der Reform ist es, Arbeitsanreize zu stärken und Langzeitleistungsbeziehungen zu reduzieren.
Das Bürgergeld, das seit dem 1. Januar 2023 das Hartz IV-System ersetzt hat, durchläuft 2026 eine bedeutende Reform. Die Bundesregierung plant, die Leistung in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umzubenennen, mit Änderungen, die ab dem 1. Juli 2026 gelten sollen. Die Regelsätze bleiben gleich: Alleinstehende und Alleinerziehende erhalten 563 Euro monatlich, Paare je 506 Euro, junge Erwachsene unter 25 Jahren im Elternhaus 451 Euro, Jugendliche von 14 bis 17 Jahren 471 Euro, Kinder von 6 bis 13 Jahren 390 Euro und Kleinkinder bis 5 Jahre 357 Euro. Kinder und Jugendliche in den Stufen 3 bis 6 bekommen zusätzlich 20 Euro Kindersofortzuschlag bis zur Einführung der Kindergrundsicherung.
Die Reform verschärft die Verpflichtungen der Empfänger gegenüber den Jobcentern, einschließlich einer höheren Mitwirkungspflicht. Bei Verstößen drohen schärfere Sanktionen: Bereits beim ersten Pflichtverstoß eine Kürzung um 30 Prozent der Leistungen, bei mehreren Verstößen sogar ein vollständiger Entzug, inklusive Unterkunfts- und Heizkosten. Karenzzeiten und großzügige Vermögensfreibeträge entfallen weitgehend; stattdessen gelten altersabhängige Schonvermögensgrenzen, und Erspartes muss schneller aufgebraucht werden. Jobcenter wenden strengere Regeln bei Wohn- und Heizkosten an, die bei Verletzungen gestrichen werden können.
Die Auszahlungen erfolgen monatlich am ersten Werktag, überwiesen Ende des Vormonats. Für Februar 2026 ist der 30. Januar geplant, wobei Termine je Jobcenter um ein bis zwei Tage variieren können. Ohne Konto ist eine Auszahlung per Scheck bei der Deutschen Post möglich, abzüglich Gebühren. Bei ausbleibenden Zahlungen sollten Betroffene ihr Jobcenter kontaktieren, da Gründe wie unbearbeitete Anträge oder falsche Daten vorliegen könnten.
Laut Bundesregierung soll die Reform Arbeitsanreize stärken, die Vermittlung in Jobs forcieren und die Zahl der Langzeitbezieher senken. Die Änderungen sind noch nicht offiziell beschlossen.