Der Zweig Kanazawa des Oberlandesgerichts Nagoya urteilte am Mittwoch, dass die japanische Juli-Wahl zum House of Councilors in einem verfassungswidrigen Zustand aufgrund von Stimmwertungleichheiten abgehalten wurde. Das Gericht wies einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Wahl trotz dieser Feststellung zurück. Dies steht im Kontrast zu einem kürzlichen Urteil des Oberlandesgerichts Osaka, das die Wahl für verfassungskonform erklärte.
Der Zweig Kanazawa des Oberlandesgerichts Nagoya urteilte am Mittwoch, dass die Juli-Wahl zum House of Councilors, der oberen Kammer des japanischen Parlaments, in einem verfassungswidrigen Zustand hinsichtlich Stimmwertungleichheiten abgehalten wurde, wobei der maximale Abstand 3,13-fach betrug. Eine Gruppe von Anwälten, darunter Hidetoshi Masunaga, strebte die Ungültigkeitserklärung der Wahl an, doch der Vorsitzende Richter Kazuaki Ono wies den Antrag zurück.
Dies ist das zweite Urteil unter 16 Klagen, die von zwei Gruppen von Anwälten vor 14 Oberlandesgerichten oder deren Zweigen landesweit eingereicht wurden. Letzte Woche erklärte das Oberlandesgericht Osaka die Wahl für verfassungskonform. Seit der Oberhauswahl 2022, die der Oberste Gerichtshof für verfassungskonform befand, wurde keine Überprüfung des Wahlsystems vorgenommen. Der Fokus lag darauf, wie die Gerichte die Erweiterung des maximalen Abstands von 3,03-fach im Jahr 2022 bewerten würden.
In seinem Freitagsurteil stellte das Oberlandesgericht Osaka fest, dass die Zunahme der Ungleichheit 'nicht als signifikante Ausweitung bezeichnet werden kann'. Dennoch forderte es das japanische Parlament, die Diet, auf, gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, und erklärte: 'Das drängende Problem ist noch dringender geworden.'