Ein Amtsgericht hat die Konfiszierung einer Luxusvilla im nördlichen Stockholm im Wert von 19,2 Millionen Kronen angeordnet, die verdächtigt wird, mit Erlösen aus Kriminalität finanziert worden zu sein. Das Anwesen gehört einem Mann Mitte 40 und dem Nachlass seiner verstorbenen Frau. Die Entscheidung folgt auf eine gemeinsame Operation der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Wirtschaftskriminalitätsbehörde.
In einer Maßnahme gegen Kriminalitätsgewinne hat ein Amtsgericht einen Beschlagnahmebeschluss für eine Luxusvilla im nördlichen Stockholm erlassen, die mit einem Rekordwert von 19,2 Millionen Kronen bewertet wird. Der Grund sind Verdachtsmomente, dass die Villa mit Gewinnen aus krimineller Tätigkeit finanziert wurde. Der Eigentümer ist ein Mann Mitte 40 und der Nachlass seiner verstorbenen Ehefrau. Die Polizei, die Staatsanwaltschaft und die Wirtschaftskriminalitätsbehörde haben eine gemeinsame Operation gegen sie durchgeführt. Die 2020 errichtete Villa umfasst 365 Quadratmeter mit sechs Schlafzimmern und einem privaten Swimmingpool. Sowohl der Mann als auch der Nachlass haben sich gegen die Beschlagnahme gewehrt. Das Gericht geht davon aus, dass das Anwesen wahrscheinlich unter neuen Regelungen, die Ende 2024 in Kraft treten, verwirkt wird, die eine Konfiszierung erlauben, wenn das Vermögen eindeutig höchstwahrscheinlich aus Kriminalität stammt. „Es handelt sich um das Anwesen mit dem höchsten Wert bisher, das im Rahmen einer unabhängigen Untersuchung zu eigenständiger Verwertung beschlagnahmt wurde“, sagt Karin Jensen, Expertin für kriminelle Ökonomie bei der Nationalen Operativen Abteilung NOA, in einer Pressemitteilung. Zuvor bearbeitete die Polizei zwei ähnliche Fälle mit Immobilien in Eskilstuna und Helsingborg. Der Mann ist in der Villa gemeldet. Im letzten Jahr entschied die Steuerbehörde, seine Steuer um 400.000 Kronen zu erhöhen wegen nicht gemeldeter Einkünfte. Vor einigen Jahren wurde er wegen Diebstahls von Waren im Wert von über 5.000 Kronen aus einem Baumarkt zu einer bedingten Strafe und Tagesgeldbußen verurteilt. Ein Antrag auf Zutrittsverbot zum Laden wurde abgelehnt. Seine Tochter, eine der Nachlasserben, wurde wegen rechtswidriger Drohung verurteilt. Zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt, drohte sie, „Leute zu schicken“ hinter ein zwölfjähriges Mädchen, und wurde zu Tagesgeldbußen verurteilt. Der Sohn wurde ebenfalls wegen rechtswidriger Drohung verurteilt. Die Gesetzgebung zur eigenständigen Verwertung trat am 8. November 2024 in Kraft und erlaubt die Verwertung von Vermögen, wenn es eindeutig wahrscheinlicher ist, dass es aus krimineller Aktivität als aus legalen Mitteln stammt. Im Jahr 2025 leitete die Polizei 120 solcher Fälle ein. Bis Ende Januar dieses Jahres hatte die Polizei fast 300 laufende Fälle.