Am 2. März 2026 betonte Miguel Diaz-Canel die Notwendigkeit dringender Transformationen im kubanischen Wirtschafts- und Sozialmodell. Stunden später wurde das Dekret-Gesetz 114/2025 veröffentlicht, das Partnerschaften zwischen staatlichen Einrichtungen und privaten Akteuren regelt. Die Maßnahme institutionalisisiert die Zusammenarbeit, während sie die zentralisierte Staatskontrolle bewahrt.
Am 2. März 2026 erklärte Präsident Miguel Diaz-Canel während einer Sitzung des Ministerrats, dass dringende Transformationen im wirtschaftlichen und sozialen Modell des Landes vorangetrieben werden müssen. Die kubanischen Staatsmedien berichteten an diesem Tag über die Sitzung, und kurz darauf veröffentlichte die Gaceta Oficial das Dekret-Gesetz 114/2025 zusammen mit einer ergänzenden Regelung zu Partnerschaften zwischen staatlichen Unternehmen und privaten Akteuren. Die neuen Regeln erlauben die Bildung von „inländischen Joint Ventures“ als gemischten Gesellschaften mit beschränkter Haftung zwischen staatlichen und privaten Einheiten sowie Fusionen, Beteiligungserwerbe und wirtschaftliche Assoziationsverträge. Alle solchen Operationen erfordern die Genehmigung des Ministeriums für Wirtschaft und Planung, interministerielle Bewertungen und die Autorisierung durch die übergeordnete Stelle, die die staatliche Einheit beaufsichtigt. Ein markantes Merkmal ist die Einseitigkeit: Nur Unternehmen mit 100 Prozent kubanischem Kapital oder staatliche Gesellschaften mit beschränkter Haftung können private Einheiten übernehmen, umgekehrt ist dies nicht gestattet. Gemischte Unternehmen müssen den für staatliche Unternehmen geltenden Richtlinien entsprechen und können aus Gründen wie öffentlicher Ordnung, Verteidigung, nationaler Sicherheit, wirtschaftlicher Tragfähigkeit oder früherer Steuermisserachtung abgelehnt werden. Trotz dieser Einschränkungen werden die neuen Einheiten unter der geltenden Gesetzgebung direkt exportieren und importieren können, Löhne autonom festlegen, Gewinne verteilen und ihre Vermögenswerte verwalten dürfen. Sie unterliegen weiterhin dem nationalen Devisenverteilungssystem, müssen dem Staat periodische Berichte über strategische Indikatoren vorlegen und benötigen für wesentliche Änderungen die ministerielle Genehmigung. Insgesamt bietet die Regelung klarere Leitlinien für die Zusammenarbeit und anerkennt die Rolle des Privatsektors in der kubanischen Wirtschaft. Sie stellt jedoch die Dominanz staatlicher Unternehmen nicht in Frage und dezentralisiert nicht die wirtschaftliche Macht, sondern bewahrt die zentralisierte administrative Aufsicht über Partnerschaften.