Illustration of Eduardo Bolsonaro receiving prison sentence in Brazilian Supreme Court.
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Eduardo Bolsonaro vom STF zu 4 Jahren und 2 Monaten Haft verurteilt

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Die Erste Kammer des STF hat den ehemaligen Kongressabgeordneten Eduardo Bolsonaro einstimmig zu einer vierjährigen und zweimonatigen Freiheitsstrafe im halboffenen Vollzug wegen Nötigung während eines Verfahrens verurteilt. Das Urteil wurde am Dienstag (16.) gefällt.

Die Erste Kammer des Obersten Bundesgerichts (STF) hat Eduardo Bolsonaro einstimmig wegen Nötigung während eines Verfahrens verurteilt. Die Richter stellten fest, dass er in den Vereinigten Staaten gehandelt habe, um Sanktionen gegen brasilianische Behörden zu erwirken und in den Prozess gegen seinen Vater, den ehemaligen Präsidenten Jair Bolsonaro, einzugreifen.

Das Strafmaß umfasst zudem eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen, den Verlust seines Amtes als Beamter der Bundespolizei sowie eine achtjährige Wählbarkeitsbeschränkung. Der berichterstattende Richter Alexandre de Moraes setzte das Strafmaß aufgrund erschwerender Faktoren über dem Minimum fest.

Eduardo Bolsonaro erklärte, das Verfahren sei aufgrund einer fehlenden ordnungsgemäßen Zustellung nichtig und bezeichnete es als „abgekartetes Spiel“. Er gab an, keine Berufung gegen das Urteil einlegen zu wollen. André do Prado, Präsident der gesetzgebenden Versammlung des Bundesstaates São Paulo, erklärte, dass die PL-Partei Berufung einlegen werde und hielt an der für Samstag (20.) in Guarulhos geplanten Auftaktveranstaltung zur Kandidatur fest, bei der Eduardo virtuell teilnehmen soll.

Was die Leute sagen

Erste Reaktionen auf X zeigen gespaltene Ansichten: Linksgerichtete Nutzer und Politiker feiern das einstimmige STF-Urteil als Gerechtigkeit gegenüber Umsturzversuchen, während Kritiker die Fairness des Gerichtsverfahrens infrage stellen und Voreingenommenheit unterstellen. Beiträge von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit hoher Reichweite verdeutlichen sowohl die Unterstützung für die Rechenschaftspflicht als auch die Skepsis gegenüber rechtsstaatlichen Verfahren.

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