Der ägyptische Finanzminister kündigte am Dienstag ein Paket von Maßnahmen zur Zollvereinfachung an, die darauf abzielen, die Verfahren für Importeure und Exporteure zu vereinfachen.
Der ägyptische Finanzminister Ahmed Kouchouk erklärte, dass die Maßnahmen es ermöglichen werden, Zollverfahren sofort nach Ankunft der Waren in den Häfen einzuleiten, ohne dass neben der Zollerklärung ein Lieferauftrag erforderlich ist. Ein auf den Namen des Importeurs ausgestellter Frachtbrief reicht nun für die Einreichung einer Zollerklärung aus; andere Dokumente müssen erst vor der endgültigen Freigabe vervollständigt werden. Die Änderungen betreffen Bestimmungen der Durchführungsverordnungen zum Zollgesetz. Ahmed Amawi, Leiter der ägyptischen Zollbehörde, erklärte, dass die Entscheidung nach Beratungen mit dem Verkehrsministerium, den Handelskammern und anderen Interessenvertretern getroffen wurde. Die Reformen sind Teil laufender Bemühungen, das Zollsystem zu modernisieren und die Abfertigungszeiten zu verkürzen.