Emma Alexandersson wegen Mordes an ihrem Ex-Freund zu 18 Jahren Haft verurteilt

Das Bezirksgericht Värmland hat die 31-jährige Emma Alexandersson wegen des Mordes an ihrem ehemaligen Partner in Kristinehamn zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil begründet die Tat mit Eifersucht, nachdem sie Textnachrichten und Fotos auf seinem Handy gesehen hatte. Die Frau plädiert auf Notwehr, doch das Gericht wies ihre Darstellung zurück.

Kurz nach 4 Uhr morgens am 20. Juli 2025 fand die Polizei einen Mann in seinen 50ern blutend in seinem Haus in Kristinehamn auf. Er wurde mit einem Küchenmesser erstochen. Seine Ex-Freundin, die 31-jährige Emma Alexandersson, wurde kürzlich vom Bezirksgericht Värmland wegen des Mordes zu 18 Jahren Haft verurteilt. Dem Urteil zufolge tötete sie ihren früheren Partner aus Eifersucht mit mehreren Messerstichen. „Es hat sich herausgestellt, dass (die Frau) in der Beziehung mit (dem Mann) eifersüchtig und kontrollierend war sowie zuvor aggressives Verhalten gezeigt und (den Mann) bedroht hatte“, schrieb das Gericht in seiner Urteilsbegründung. Das Paar kam 2019 zusammen und lebte über fünf Jahre lang gemeinsam, setzte die intime Beziehung jedoch auch nach der Trennung fort. Die Beziehung wurde als destruktiv beschrieben. An jenem Abend besuchten sie ein Grillfest und gingen mit Freunden in eine Bar. Alexandersson traf um 3:43 Uhr am Haus des Mannes ein und verließ es zehn Minuten später mit einem blutigen Messer in ihrer Handtasche. In der Befragung behauptete sie, der Mann habe gedroht, sie zu vergewaltigen und zu töten, das Messer gezückt und sich selbst in die Brust gestochen, nachdem er ihre Hand ergriffen hatte. „Er hat sich quasi selbst erstochen“, sagte sie. Das Gericht wies dies als nachträglich konstruierte Schutzbehauptung zurück und verwies auf Verletzungen, Blutspuren sowie ihre Eifersucht, nachdem sie Fotos und Textnachrichten einer anderen Frau auf dem Handy des Mannes gesehen hatte. Ein Freund des Mannes sagte aus: „Er sagte immer wieder, er habe Angst, dass sie ihn umbringen würde.“ Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine Notwehrsituation vorlag.

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