EU einigt sich auf stärkere Rechte bei Pauschalreisen

In Brüssel haben Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und des Europaparlaments eine Einigung erzielt, um die Rechte von Reisenden bei Pauschalreisen zu verbessern. Betroffene können Urlaube unter bestimmten Umständen stornieren, ohne Gebühren zu zahlen, und erhalten schnellere Rückerstattungen. Die Regelungen müssen noch formal genehmigt werden.

Die Einigung zielt darauf ab, Reisende besser zu schützen, insbesondere bei Stornierungen und Rückerstattungen. Wer eine Pauschalreise aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände absagen muss, entfällt künftig die Stornierungsgebühr. Ob ein Grund als höhere Gewalt gilt, hängt vom Einzelfall ab, wie eine Mitteilung des EU-Parlaments betont.

Falls der Veranstalter die Reise storniert, muss er das Geld innerhalb von 14 Tagen erstatten. Reisende können angebotene Gutscheine ablehnen, sofern diese mindestens den vollen Erstattungsbetrag wert sind. Zusätzlich sollen Organisatoren mehr Transparenz bieten: Informationen zu Zahlungsmethoden, Pass- und Visabestimmungen, Stornierungsgebühren und Barrierefreiheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität werden verpflichtend.

Die EU-Kommission hatte Ende 2023 Vorschläge zur Anpassung der bestehenden Richtlinie eingebracht. Die vorläufige Einigung bedarf noch der formellen Bestätigung durch das Europäische Parlament und den Rat der EU. Nach Inkrafttreten haben die Mitgliedstaaten 28 Monate Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Diese Maßnahmen sollen die Praxis für Millionen von EU-Bürgern erleichtern, die jährlich Pauschalreisen buchen.

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