Das Finanzministerium hat den Erlass 0618 von 2026 veröffentlicht, der den Ausgabensparplan für das Geschäftsjahr 2026 für Einrichtungen des nationalen Gesamthaushalts festlegt.
Der Erlass beschränkt Reformen des Personalstamms auf Fälle, in denen diese kostenneutral sind oder Einsparungen generieren. Zudem ist eine vorherige Prüfung von Dienstleistungsverträgen erforderlich, wobei nur absolut notwendige Verträge zugelassen werden.Ein Plan sieht die Senkung der Ausgaben für Dienstleistungsverträge im Vergleich zum Vorjahr vor. Einrichtungen müssen Überstunden rationalisieren und die Nutzung von Dienstfahrzeugen auf Werktage beschränken.Zu den weiteren Maßnahmen gehören Einschränkungen bei Werbeverträgen, die für die Regierungsarbeit werben, sowie der Vorrang für digitale Technologien zur Kostensenkung. Der Erlass ist auf den 17. Juni 2026 datiert.