Das indische Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie hat in einer am 21. April veröffentlichten Mitteilung eine dauerhafte Kennzeichnung für KI-generierte Inhalte in sozialen Medien vorgeschlagen. Der Schritt ändert die IT-Regeln, um die Aufsicht über nutzergenerierte Nachrichten zu verschärfen. Rückmeldungen sind bis zum 7. Mai erwünscht.
Das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie (MeitY) hat in einer am Dienstag veröffentlichten Mitteilung eine Änderung von Regel 3(3)(a)(ii) der IT-Regeln von 2021 vorgeschlagen. Sie fordert eine "durchgehende und deutlich sichtbare Kennzeichnung für synthetisch erzeugte Informationen [KI-generierte Inhalte] während der gesamten Dauer der visuellen Darstellung des Inhalts."
Die Regel wurde im Februar 2026 als Teil der Verpflichtungen für Social-Media-Intermediäre in Bezug auf synthetisch generierte Inhalte (SGI) bekannt gegeben. Ein Beamter des MeitY erklärte, die Änderung stelle sicher, dass Kennzeichnungen nicht nach den ersten Sekunden eines Videos oder einer visuellen Darstellung verschwinden. Die Regeln vom Februar legten zudem eine dreistündige Frist fest, innerhalb derer Plattformen KI-generierte Inhalte oder Deepfakes entfernen müssen, wenn diese von der Regierung oder gerichtlich gemeldet werden.
Ein Entwurf vom Oktober 2025 sah vor, dass die Kennzeichnungen mindestens 10 % der visuellen Darstellung abdecken müssen, doch aufgrund von Widerständen aus der Industrie wurde dies in den endgültigen Regeln vom Februar gestrichen. Dieselbe Mitteilung verlängerte die Frist für Stellungnahmen zu den Entwurfsänderungen vom 30. März zum zweiten Mal bis zum 7. Mai, wodurch nutzergenerierte Nachrichten unter eine verlagsähnliche Aufsicht gestellt werden.
Diese Entwürfe machen die Einhaltung der MeitY-Empfehlungen obligatorisch, schreiben eine 180-tägige Datenspeicherung vor und erweitern die Rolle des interministeriellen Ausschusses auf jegliche "Angelegenheiten". Der Press Club of India hat eine vollständige Rücknahme der Entwurfsregeln gefordert.