Der Autor Håkan Nesser erfüllt laut seinem Anwalt die Kriterien für eine vorzeitige Haftentlassung mit elektronischer Fußfessel bei weitem. Er verbleibt jedoch im Gefängnis, nachdem die Justizvollzugsbehörde seine geplante schriftstellerische Tätigkeit als unangemessen eingestuft hat. Anwalt Conny Cedermark bezeichnet das Vorgehen als fehlerhaft und rechtlich fragwürdig.
Håkan Nesser war von der schwedischen Justizvollzugsbehörde Kriminalvården zugesichert worden, das Gefängnis am vergangenen Freitag verlassen zu dürfen, um den Rest seiner Strafe zu Hause auf Gotland mit einer elektronischen Fußfessel zu verbüßen. Die Bewährungshilfe auf Gotland hatte das Wohnhaus bereits begangen und genehmigt, wobei ein Termin für den 20. April vereinbart worden war, wie sein Sohn Johannes Nesser gegenüber der Nachrichtenagentur TT erklärte.
In einem Telefonat mit der Bewährungshilfe wurde Nesser mitgeteilt, dass seine häusliche Beschäftigung als 'unangemessen' erachtet werde. Anwalt Conny Cedermark gibt an, das Anliegen bestehe darin, das Rückfallrisiko zu minimieren, doch das Schreiben könne kaum als unangemessen angesehen werden.
Kriminalvården teilt mit, der Fall befinde sich in Prüfung und es seien keine öffentlichen Dokumente verfügbar. Cedermark hat keine schriftliche Begründung erhalten und bezeichnet den Umgang mit dem Fall als bedauerlich und rechtlich unsicher. Im Gefängnis konnte Nesser bisher lediglich handschriftlich arbeiten, ohne Zugang zu einem Computer oder dem Internet.
Nesser wurde im vergangenen Juli wegen dreifacher schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 1,5 Jahren verurteilt. Nach Angaben seines Sohnes wird er bis Ende Juli zwei Drittel der Strafe verbüßt haben und könnte dann, sofern er sich nicht fehlverhalten hat, ohne elektronische Überwachung entlassen werden. Kriminalvården nimmt zu Einzelfällen keine Stellung.