Staatsanwaltschaft fordert Einziehung von 507.000 Kronen im Zuhälterei-Prozess in Ångermanland

Im Prozess nach der Anklage im vergangenen Monat ist ein Mann in Ångermanland wegen schwerer Zuhälterei angeklagt, weil er seine Frau über Swish-Zahlungen von mehr als einer Million Kronen an über 120 Männer zur Prostitution angeboten haben soll. Die Staatsanwaltschaft fordert nun die Einziehung von 507.000 Kronen als Erlös aus der Straftat. Der Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Amtsgericht Ångermanland stattfindet, läuft noch und ist auf 14 Tage angesetzt.

Dem Mann werden schwere Zuhälterei, achtfache Vergewaltigung, vierfacher versuchter Vergewaltigung, Körperverletzung und Nötigung vorgeworfen. Die Finanzermittlungen der Polizei ergaben Zahlungen in Höhe von insgesamt 1.014.000 Kronen, wobei die Käufer pro Begegnung zwischen 1.500 und 3.000 Kronen zahlten. Der Angeklagte bestreitet alle Vorwürfe und erschien gemeinsam mit seiner Anwältin Martina Michaelsdotter Olsson vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft behauptet, er habe die Frau unter Kontrolle gehalten, indem er sich selbst als „das Monster“ bezeichnet und mit Drohungen gearbeitet habe. Kurz vor Prozessbeginn wurden neue Beweismittel vorgelegt. „Die Erlöse aus der Straftat wurden auf Grundlage der Finanzermittlungen berechnet“, heißt es im Antrag der Staatsanwaltschaft, in dem die Einziehung von 507.000 Kronen gefordert wird. Die Anwältin des Opfers, Silvia Ingolfsdottir, bezeichnete die Verbrechen als „so nah an Menschenhandel, wie es nur geht“. Die Frau, die sich an einem geheimen Ort befindet, äußerte Erleichterung über den Prozessbeginn. Das Verfahren wird am Mittwoch fortgesetzt.

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