Maren Wade beantragt einstweilige Verfügung gegen Verkauf von Taylor Swifts „Life of a Showgirl“-Merchandise

Im laufenden Markenrechtsstreit gegen Taylor Swift hat die Las-Vegas-Künstlerin Maren Wade eine einstweilige Verfügung beantragt, um den Verkauf von Fanartikeln zu Swifts Album „The Life of a Showgirl“ zu stoppen. Sie begründet dies mit der Verwechslungsgefahr zu ihrer eigenen Marke „Confessions of a Showgirl“. Eine Anhörung ist für den 27. Mai vor einem Bundesgericht in Los Angeles angesetzt.

Nach ihrer am 30. März eingereichten Klage wegen Markenrechtsverletzung gegen Taylor Swift hat Maren Wade (bürgerlich Maren Flagg) am Dienstag einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt, um den Verkauf von Swifts „The Life of a Showgirl“-Merchandise zu stoppen. Dies betrifft unter anderem Trinkbecher, Kerzen, Haarbürsten sowie weitere Artikel in 14 internationalen Warenklassen, die über Shops und Kooperationen vertrieben werden.

Wade, die ihre Marke auf einer Kolumne aus dem Jahr 2014, einer Liveshow, einer Tournee, einem Buch, einem Podcast und einer eingetragenen Marke aufgebaut hat, weist darauf hin, dass das U.S. Patent and Trademark Office den Markenanmeldeantrag von Swift wegen verwechslungsähnlicher Ähnlichkeit zurückgewiesen hat. Dennoch setzte Swift den Verkauf der Fanartikel fort.

Der Antrag hebt die entstandene Verwechslungsgefahr hervor: Acht von zehn Google-Suchanfragen für Wades Marke führen zu Swifts Album, und bei YouTube dominieren Inhalte von Swift. Der Antrag beschreibt dies als „Lehrbuchbeispiel für umgekehrte Verwechslungsgefahr“, bei der Swifts Marktdominanz Wades Marke verdrängt.

Wades Anwältin, Jaymie Parkkinen, betonte gegenüber Rolling Stone, dass Wade über ein Jahrzehnt damit verbracht habe, ihre Marke aufzubauen, und dass das Markenrecht Schöpfer schütze. Wade hatte anfangs positiv auf Instagram mit Swift-Hashtags interagiert, dies jedoch eingestellt und vor einer „schleichenden Auslöschung“ ohne gerichtliches Eingreifen gewarnt.

Ein Vertreter von Swift lehnte eine Stellungnahme ab. Dies ist eine Aktualisierung der Berichterstattung über die am 30. März eingereichte Klage.

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