Ein Sondergericht in Mumbai hat einem 18-jährigen Angeklagten in einem Fall von sexuellem Übergriff eine viertägige vorübergehende Haftverschonung gewährt, damit dieser sich auf die NEET-Wiederholungsprüfung vorbereiten und daran teilnehmen kann.
Die Haftverschonung wurde am Donnerstag, dem 18. Juni 2026, gewährt. Der Angeklagte muss sich nach der Prüfung am 22. Juni bis 14:00 Uhr wieder beim ermittelnden Beamten stellen.
Die Verteidigung argumentierte, dass das Strafrechtssystem die Resozialisierung unterstütze und der Angeklagte Zeit für eine angemessene Vorbereitung benötige. Die Staatsanwaltschaft schlug entweder eine eintägige Haftverschonung oder eine Teilnahme unter polizeilicher Begleitung vor.
Das Opfer erhob keinen Einspruch, sofern der Angeklagte sie oder ihre Familie weder bedrohe noch verleumde. Dem Angeklagten werden Verstöße gegen die Bharatiya Nyaya Sanhita sowie den Protection of Children from Sexual Offences Act zur Last gelegt.
Die Wiederholungsprüfung wurde angesetzt, nachdem im vergangenen Monat ein Leck bei der Prüfungsaufgabe gemeldet worden war.