Region Oromia beginnt mit der Umsetzung der Richtlinie zum städtischen Wohneigentum

Das Landamt der Region Oromia hat mit der Umsetzung einer Richtlinie begonnen, die Stadtbewohner zu Hauseigentümern machen, Stadtpläne schützen und Eigentumsrechte sichern soll. Die vom Regionalkabinett verabschiedete Richtlinie gilt nicht für Städte wie Adama und Bishoftu, die bereits über moderne Landsysteme verfügen. Beamte geben an, dass damit langjährige Probleme bei der Legalisierung von Wohnraum gelöst werden sollen.

Addis Abeba, 20. März 2018 (Fana) — Das Landamt der Region Oromia gab den Beginn der Umsetzung einer Richtlinie zur Legalisierung bestehenden Wohnraums in Städten bekannt, wodurch Bewohner zu Hauseigentümern werden und gleichzeitig Stadtpläne sowie die Sicherheit der Eigentumsrechte gewahrt bleiben. Die vom Gesetzgebungsorgan des Regionalkabinetts verabschiedete Maßnahme unterstützt moderne Landverwaltungs- und Katastersysteme.

Die Leiterin des Landamtes, Meseret Asefa, erklärte, dass die Ausweitung des städtischen Wohnraums eine moderne Landverwaltung behindert habe. Um dies dauerhaft zu lösen, insbesondere in betroffenen Städten, hat das Kabinett die Legalisierung bestehender Wohnsitze nach Abschluss von Studien gebilligt. Es wird erwartet, dass die Richtlinie den Städten durch die Sicherung von Wohneigentum und Stadtplanung große Vorteile bringt.

Sie gilt jedoch nicht für Adama und Bishoftu, da diese bereits moderne Katastersysteme und digitale Landdienste eingeführt haben. Beamte merkten an, dass diese Städte durch grundlegende Entwicklungen ein schnelleres Wachstum und höhere Einnahmen erzielen können.

Der Leiter des regionalen Justizamtes, Guyo Wario, bestätigte, dass die Richtlinie den Zeitraum von 2005 bis zum 10. Megabit 2018 abdeckt. Die Stadtpläne sind weniger als zwei Jahre alt, und die Richtlinie wurde mit Klarheit und Verantwortlichkeit ausgearbeitet. Sie zielt nur auf diejenigen ab, die über die gesetzlichen Erweiterungszeiträume hinaus in Städten wohnen, wobei die niedrigen Registrierungsraten berücksichtigt und die Regelung auf Wohnbaugrundstücke begrenzt werden.

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