Vertreter der Opferfamilien des Untergangs der ARA San Juan haben am Dienstag die Höchststrafe von fünf Jahren Haft für vier ehemalige hochrangige Offiziere der argentinischen Marine gefordert.
Während des ersten Tages der Schlussplädoyers vor dem mündlichen Bundesgericht von Santa Cruz in Río Gallegos argumentierten die Anwältinnen Lorena Arias und Valeria Carreras, dass der Untergang des U-Boots am 15. November 2017 kein unvorhersehbares Ereignis gewesen sei. Sie erklärten, er sei das Ergebnis einer Kette von Entscheidungen, Unterlassungen und ignorierten Warnungen innerhalb der Kommandostruktur der Marine gewesen.
Die Anwältinnen forderten fünf Jahre effektive Haft und den Ausschluss von öffentlichen Ämtern für die Angeklagten Luis Enrique López Mazzeo, Claudio Villamide, Héctor Alonso und Hugo Correa. Sie wiesen darauf hin, dass die ARA San Juan technische Probleme angehäuft hatte und die Mission trotz bestehender Warnsignale fortgesetzt wurde.
„Das Meer hat sie nicht versenkt“, sagten die Vertreter der Opferfamilien. Sie betonten, dass die 44 Besatzungsmitglieder aufgrund von Versäumnissen und Fahrlässigkeit ihr Leben verloren, die hätten vermieden werden können.
Der Prozess wird mit den Aussagen weiterer Kläger und der Verteidigung fortgesetzt. Das Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.