Eine Polizistin in Västra Götaland schoss sich bei einer Schießübung zu Jahresbeginn in den Oberschenkel. Der Vorfall führte zu einer Verwarnung durch den Polizeipersonalrat wegen Fahrlässigkeit. Die Beamtin wurde getroffen, als die Waffe beim Holstern losging.
Der Vorfall ereignete sich bei einer Schießübung in Västra Götaland zu Jahresbeginn, so Berichte von Borås Tidning und P4 Sjuhärad. Die Polizistin steckte ihre Waffe ins Holster, als ein Schuss versehentlich losging und sie ins Bein traf.
Der Polizeipersonalrat hat der Beamtin nun eine Verwarnung erteilt. Der Grund ist, dass sie ihre Pflichten durch Fahrlässigkeit vernachlässigt hat. Dies geht aus dem kürzlich veröffentlichten Beschluss hervor.
Berichte liefern keine weiteren Details zum Ausmaß der Verletzung oder zum genauen Datum der Übung. Der Vorfall unterstreicht die Risiken von Schießtrainings und die Bedeutung sicherer Waffenhaltung in der Polizei.