Arbeitsschutzbehörde kritisiert schwedische Region wegen Untersuchung zu Ambulance-Mord

Die schwedische Arbeitsschutzbehörde hat Region Gävleborg scharf für eine unzureichende Arbeitsschutzuntersuchung nach dem Mord an der Krankenwageneinsatzkräfterin Helena Löfgren in Harmånger kritisiert. Die Behörde fordert bis zum 23. Februar eine neue, konkrettere Untersuchung, andernfalls drohen Strafen. Währenddessen legen die Staatsanwälte gegen den Täter Liam Hast Berufung ein, um lebenslange Haft statt 18 Jahren zu erreichen.

Am 20. September wurden Krankenwageneinsatzkräfte in Harmånger, Gävleborg, bei einem Einsatz angegriffen. Die Krankenwageneinsatzkräfterin Helena Löfgren wurde erstochen und erlag ihren Verletzungen. Der Täter, der 26-jährige Liam Hast, wurde später vom Hälsingland District Court zu 18 Jahren Haft wegen Mordes verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hält das Urteil für zu mild und hat Berufung beim Berufungsgericht eingelegt mit Forderung nach lebenslanger Haft. In der Berufung betonen sie, dass Hast nicht im Affekt handelte, sondern sich bewusst bewaffnete und auf das Personal wartete.

Im Nachgang richtet sich die Aufmerksamkeit auf das Arbeitumfeld des Krankenwagpersonals. Die Untersuchung von Region Gävleborg zum Vorfall wird von der Arbeitsschutzbehörde als unzureichend bewertet. Statt einer tiefgehenden Analyse der Ursachen enthält der Bericht vage Formulierungen über das «Überprüfen von Routinen und Arbeitsmethoden». «Die Untersuchung ist mangelhaft», sagt Anders Ringqvist, Abteilungsleiter bei der Arbeitsschutzbehörde. «Nur etwas zu überprüfen ist nicht konkret genug.» Die Behörde fordert nun eine neue Untersuchung mit spezifischen Aktionsplänen, um ähnliche Vorfälle zu verhindern.

Der Regionsdirektor für Gesundheit und Medizin Martin Andersson äußert sich in einer Pressemitteilung: «Wir haben ihre Bemerkungen zur Kenntnis genommen und werden ihnen folgen. Sobald die Entscheidung getroffen und unsere eigene Untersuchung abgeschlossen ist, berichten wir über die Maßnahmen, die wichtig sind, um das Arbeitumfeld unserer Mitarbeiter zu sichern.» Die Region hat bis zum 23. Februar Zeit, die neue Untersuchung einzureichen, andernfalls drohen finanzielle Strafen. «Wenn sie sie pünktlich mit einer Untersuchung einreichen, die wir genehmigen, gibt es keine Strafe», fügt Ringqvist hinzu.

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