Der Superior Court of Justice (STJ) hat am Dienstag den Antrag auf Haftbeschwerde der Influencerin Deolane Bezerra abgelehnt, die seit dem 21. Mai wegen des Verdachts auf Geldwäsche in Verbindung mit dem PCC inhaftiert ist.
Die Richter des 5. Senats des STJ entschieden einstimmig, die Untersuchungshaft aufrechtzuerhalten. Sie vertraten die Auffassung, dass der Fall zunächst von den unteren Instanzen geprüft werden müsse, bevor eine Entscheidung auf Ebene des Obersten Gerichtshofs erfolgen könne. Deolanes Schwester, die Anwältin Daniele Bezerra, erklärte in den sozialen Medien, dass keine inhaltliche Prüfung stattgefunden habe. „Einfach ausgedrückt: Der STJ kam zu dem Schluss, dass es noch nicht an der Zeit ist, den Fall zu prüfen, und dass die unteren Instanzen respektiert werden müssen“, erklärte sie. Deolane befindet sich in der Penitenciária Feminina de Tupi Paulista in Haft. Die Verteidigung behauptet, sie leide unter Panikattacken und nehme aufgrund der Haftbedingungen kaum Nahrung zu sich.