Der STF-Richter Flávio Dino hat den Antrag auf Freilassung der Influencerin Deolane Bezerra abgelehnt, die sich wegen des Verdachts der Geldwäsche im Zusammenhang mit dem PCC weiterhin in Untersuchungshaft befindet.
In einer am Sonntag, dem 24. Mai 2026, veröffentlichten und am Vortag unterzeichneten Entscheidung prüfte Dino die Beschwerde der Verteidigung gegen den erstinstanzlichen Haftbefehl aus Presidente Venceslau, São Paulo. Er stellte keine offensichtliche Rechtswidrigkeit fest und betonte, dass der STF nicht die zuständige Instanz für die Überprüfung dieser Maßnahme sei.
Deolane wurde am Donnerstag, dem 21. Mai, während der Operação Vérnix der Bundespolizei festgenommen. Die Ermittler werfen ihr vor, an einem mit dem PCC verbundenen Geldwäsche-System beteiligt gewesen zu sein, bei dem eine Schein-Transportfirma genutzt wurde, wobei zwischen 2018 und 2024 fraktionierte Einzahlungen und Millionen von Reais bewegt wurden.
Die Verteidigung argumentierte, dass die Haftanordnung nicht berücksichtigt habe, dass sie eine neunjährige Tochter hat, und beantragte Hausarrest oder vorsorgliche Maßnahmen. Dino wies den Antrag zurück und bestätigte die Untersuchungshaft. Die Influencerin bestreitet die Vorwürfe und erklärt, sie sei wegen der Ausübung ihres Berufs als Anwältin verhaftet worden.