Die argentinische Anwältin Agostina Páez, die seit Januar wegen als rassistisch eingestufter Gesten in Rio de Janeiro festgehalten wurde, muss nicht ins Gefängnis und kann nach einer Gerichtsanhörung am Dienstag in ihre Heimat zurückkehren. Die Staatsanwaltschaft stufte die Anklage auf ein fortgesetztes Delikt um, wodurch der Weg für Sozialstunden in Argentinien und finanzielle Entschädigungen frei wurde.
Agostina Páez, eine 29-jährige argentinische Anwältin, sah sich in Brasilien mit drei Anklagepunkten wegen rassistischer Beleidigung konfrontiert, nachdem es am 14. Januar in einer Bar in Ipanema, Rio de Janeiro, zu einem Zwischenfall gekommen war. Sie wurde dabei gefilmt, wie sie Gesten machte, die von den Angestellten der Bar als rassistisch interpretiert wurden. Dies führte zu ihrer Inhaftierung, dem Anlegen einer elektronischen Fußfessel und einem seither bestehenden Ausreiseverbot, wie ihre Anwältin Carla Junqueira gegenüber Perfil bestätigte. Bei der Anhörung am Dienstag, dem 24. März, reduzierte die Staatsanwaltschaft die Anklage von drei Einzelfällen auf ein einziges fortgesetztes Delikt mit drei Opfern, womit das schwerwiegendste Strafmaß abgewendet wurde. Weder die Staatsanwaltschaft noch die Kläger legten gegen ihre Rückkehr nach Argentinien Einspruch ein. Der Richter muss nun den Beschluss unterzeichnen, die finanzielle Kaution festlegen und die Ausreisebedingungen formalisieren; die Verteidigung rechnet innerhalb weniger Tage mit diesem Schritt. Páez wird in Argentinien Sozialstunden ableisten und den Opfern wirtschaftliche Entschädigung leisten. Nach der Anhörung erklärte Páez: „Ich fühle mich erleichtert, aber ich werde erst dann zur Ruhe kommen, wenn ich wieder in Argentinien bin“, und bezeichnete es als „die schlimmste Erfahrung meines Lebens“.