Der Leiter der Halal-Produktgarantie-Organisationsstelle (BPJPH), Ahmad Haikal Hasan, betonte, dass die ab Oktober 2026 geltende Pflicht zur Halal-Zertifizierung ein strategischer Schritt der Regierung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Halal-Wirtschaft zu stärken. Er sieht das Programm nicht nur als regulatorische Verpflichtung, sondern als Werkzeug zum Verbraucherschutz und zur Verbesserung der Produktqualität.
Der Leiter der BPJPH, Ahmad Haikal Hasan, erklärte, dass die Umsetzung des Pflicht-Halal-Programms ab dem 18. Oktober 2026 eine der Hauptstrategien der Regierung ist, um die Wettbewerbsfähigkeit der nationalen Halal-Wirtschaft zu stärken. Diese Aussage machte er in Jakarta am Dienstag (30. Dezember 2025).
Laut Haikal geht die Halal-Zertifizierung über bloße regulatorische Einhaltung hinaus. „Die Halal-Zertifizierung ist nicht nur eine regulatorische Verpflichtung, sondern ein strategisches Instrument zum Schutz der Verbraucher, zur Steigerung der Produktwettbewerbsfähigkeit und zur Stärkung der nationalen Halal-Wirtschaft“, sagte er.
Er fügte hinzu, dass die Politik breitere Auswirkungen auf die nationale Entwicklung habe, insbesondere bei der Garantie halal-konformer Produkte für Lebensmittel und tägliche Bedürfnisse. Dies ziele darauf ab, eine gesunde und fähige indonesische Gesellschaft aufzubauen. „Halal-Produkte erfüllen nicht nur religiöse Halal-Anforderungen, sondern legen auch Wert auf Sauberkeit, Sicherheit, Hygiene und Qualität. Dies bildet eine wichtige Grundlage für die Resilienz der menschlichen Ressourcen“, erklärte Haikal.
Zu den Produktkategorien, die eine Halal-Zertifizierung benötigen, gehören Lebensmittel und Getränke; Rohstoffe, Lebensmittelzusatzstoffe und Hilfsstoffe dafür; Schlachtprodukte und Schlachtdienstleistungen – gültig für Mikro- und Kleinstunternehmen (UMK) sowie importierte Produkte. Darüber hinaus umfassen sie natürliche Arzneimittel, Quasi-Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel; Kosmetika, chemische Produkte und gentechnische Produkte; Konsumgüter wie Bekleidung, Kopftücher, Accessoires; sowie Haushaltsgesundheitsartikel, Haushaltsgeräte, islamische Gebetsgegenstände, Schreibwaren, Bürobedarf und Gesundheitsgeräte der Risikoklasse A.