Das Innenministerium der Union hat durch eine am 22. Juni 2026 veröffentlichte Mitteilung im Amtsblatt die FCRA-Regeln für NGOs verschärft. NGOs müssen nun Zwecke und Einsatzgebiete aus einer vordefinierten Liste auswählen, wobei Missionierung in religiösen Kategorien ausgeschlossen ist. Vereinigungen, bei denen ausländische Staatsangehörige ohne indische Herkunft als leitende Funktionäre tätig sind, sind in der Regel nicht für eine Registrierung qualifiziert.
Die Änderungen verlangen von NGOs, die genauen Zwecke sowie die Bundesstaaten oder Unionsterritorien für ihre Aktivitäten aus einem Katalog zu spezifizieren, der religiöse, kulturelle, wirtschaftliche, bildungsbezogene und soziale Kategorien umfasst. Religiöse Bildung und damit verbundene Aktivitäten müssen Missionierung ausschließen. Vor 2026 registrierte Vereinigungen haben ein Jahr Zeit, um ihre gewählten Zwecke und Gebiete offenzulegen. Für jeden zusätzlichen Zweck oder Bundesstaat fällt eine Gebühr von 300 Rupien an. NGOs müssen in den letzten zwei Geschäftsjahren mindestens 10 Lakh Rupien an ausländischen Zuwendungen ausgegeben haben, um ihre Registrierung zu erneuern. Ratenzahlungen bei vorheriger Genehmigung erfordern eine Nutzung von 75 Prozent des vorherigen Betrags, was durch eine Vor-Ort-Prüfung verifiziert wird. Anträge erfordern nun Angaben zu Social-Media-Konten und die Offenlegung der letztendlichen Spender bei zwischengeschalteten Überweisungen. Jahresberichte müssen einen detaillierten Tätigkeitsbericht enthalten.