ACSO warnt zivilgesellschaftliche Organisationen vor strengen rechtlichen Schritten bei illegalem Devisenverkehr

Die Behörde für zivilgesellschaftliche Organisationen (ACSO) erklärte am 23. April 2026, dass sie ernsthafte rechtliche Maßnahmen gegen Gruppen ergreifen wird, die Devisen außerhalb des formellen Bankensystems entgegennehmen, transferieren oder verwenden. Die Richtlinie zielt darauf ab sicherzustellen, dass die Arbeit der Zivilgesellschaft mit deren Zwecken und der nationalen Finanzsicherheit in Einklang steht.

Die Behörde für zivilgesellschaftliche Organisationen (ACSO) hat betont, dass zivilgesellschaftliche Organisationen bei der Entgegennahme und Verwendung ausländischer finanzieller Unterstützung die Richtlinien der Nationalbank sowie geltende Rechtsvorschriften einhalten müssen. In ihrer am 23. April 2026 veröffentlichten Erklärung kündigte die ACSO an, gegen Organisationen, die Devisen außerhalb des formellen legalen Bankensystems entgegennehmen, transferieren oder nutzen, „ernsthafte rechtliche Maßnahmen“ zu verhängen. Alle finanziellen Zuwendungen aus dem Ausland, von internationalen Institutionen, Geberorganisationen oder Personen aus Übersee müssen ausschließlich über die legalen Bankkanäle fließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören die direkte Einzahlung der Gelder auf das dafür vorgesehene Fremdwährungskonto der Organisation, die Aufbewahrung von Belegen für alle Überweisungen sowie die Einhaltung derselben Verfahren bei Weiterleitungen an andere Einheiten. Die ACSO plant, ihre Überwachung gemäß der Proklamation Nr. 1113/2019 zu intensivieren. Dies umfasst eingehende Prüfungen von Finanzberichten, Vor-Ort-Kontrollen der Finanzierungsquellen und Mittelverwendung von Projekten sowie gemeinsame Untersuchungen von Unregelmäßigkeiten mit den zuständigen Stellen. „Das Geben, Empfangen oder Verwenden von finanzieller Unterstützung oder Spenden außerhalb des legalen Bankensystems ist ein schwerwiegender Gesetzesverstoß“, heißt es in der Erklärung, und weiter: „Die Behörde wird gegen jede Organisation, die für schuldig befunden wird, angemessene rechtliche Maßnahmen ergreifen.“ Zuwiderhandelnde riskieren eine strafrechtliche Verfolgung wegen illegaler Geldwäsche oder der Zweckentfremdung von Geldern. Die ACSO riet äthiopischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, ihre internen Finanzkontrollen umgehend auf ihre Einhaltung zu überprüfen.

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