Die Zentralregierung teilte dem High Court von Delhi mit, dass sie den Delhi Gymkhana Club nach ihrer Mitteilung vom 22. Mai nicht sofort in Besitz nehmen werde. Jede weitere Maßnahme werde unter Einhaltung des ordnungsgemäßen Verfahrens und nach vorheriger Ankündigung erfolgen. Das Gericht stellte Vorladungen aus, lehnte jedoch einstweilige Anordnungen ab.
Die Zentralregierung informierte den High Court von Delhi am Dienstag darüber, dass ihre Mitteilung vom 22. Mai an den Delhi Gymkhana Club auf Klausel 4 des Pachtvertrags Bezug nahm, die eine Wiederinbesitznahme aus Gründen des öffentlichen Interesses vorsieht. Die Mitteilung forderte den Club in der 2, Safdarjung Road auf, das Gelände bis zum 5. Juni zu räumen, um die Verteidigungsinfrastruktur in einem sensiblen Bereich zu stärken.
Generalstaatsanwalt Tushar Mehta erklärte, dass jede Räumung eine vorherige Ankündigung erfordere und den gesetzlichen Bestimmungen folge. Er merkte an, dass das Leitungsgremium des Clubs selbst am 25. Mai an die Behörden geschrieben und Bedenken geäußert habe.
Richter Avneesh Jhingan stellte fest, dass die Zusicherungen der Zentralregierung die Befürchtungen hinsichtlich einer gewaltsamen Räumung oder einer Übergabe durch Beauftragte ausräumten. Die von dem Mitglied Vijay Khurana und anderen eingereichte Klage wird am 28. Juli weiter verhandelt.