Der Ministerrat hat eine Verordnung verabschiedet, die eine rechtliche Entschädigung für strategische Investoren vorsieht, falls staatliche Maßnahmen sie um Vermögenswerte, Rechte oder erwartete Renditen bringen. Die Maßnahme wandelt frühere politische Zusagen in durchsetzbare Instrumente um, die durch den Bundeshaushalt abgesichert sind. Ziel ist es, durch die Stärkung des Anlegervertrauens ausländisches Kapital zu gewinnen.
Die Bundesregierung hat die Verordnung am 23. Mai 2026 verabschiedet. Sie schafft einen formalen Weg für Entschädigungen, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, wenn staatliches Handeln qualifizierte Investitionen beeinträchtigt. Wasihun Abate, Steuerberater im Finanzministerium, erklärte, dass die Verordnung darauf ausgelegt sei, strategische Investitionen anzuziehen und bei externen Kapitalgebern Vertrauen zu schaffen. Die Richtlinie gilt für eine ausgewählte Gruppe von Investitionen und wandelt frühere informelle Garantien in bindende rechtliche Verpflichtungen um.