Bund und Länder haben sich auf eine neue Regelung zur Entlastung der Kommunen geeinigt. Der Bund übernimmt künftig 80 Prozent der Kosten bei bestimmten Bundesgesetzen.
Nach langem Streit verkündete Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies die Einigung am Mittwochabend. Sie folgt dem Grundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ und soll ab dem 1. September gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz sprach von einem neuen Kapitel der Zusammenarbeit. Bei neuen Leistungsgesetzen oder Änderungen mit Mehrkosten über 200 Millionen Euro für Länder und Kommunen trägt der Bund 80 Prozent.
Betroffen sind vor allem Gesetze wie das Bundesteilhabegesetz, die Kinder- und Jugendhilfe sowie der Unterhaltsvorschuss. Die Kosten für Kommunen hatten sich in den vergangenen Jahren stark erhöht.