Zoll-Chef Rolfink warnt vor illegalem Feuerwerk

Der Präsident der Generalzolldirektion, Armin Rolfink, hat vor dem Jahreswechsel eindringlich vor der Nutzung illegaler Feuerwerke gewarnt. Solche Pyrotechnik kann schwere Verletzungen verursachen und führt zu Strafverfahren. Der Zoll hat 2024 allein mehr als sieben Tonnen konfiszierte illegale Ware sichergestellt.

Armin Rolfink, Präsident der Generalzolldirektion, hat in einem Interview mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vor den Risiken illegaler Feuerwerke gewarnt. „Nicht zugelassenes Feuerwerk kann zu einer ernsthaften Gefahr werden und schwere, teils sogar bleibende Verletzungen verursachen“, sagte er. Der Zoll konfisziert derartige Produkte konsequent bei Grenzkontrollen und in Paketsendungen.

Die Zahlen unterstreichen die wachsende Problematik: Im Jahr 2024 stellte der Zoll mehr als sieben Tonnen nicht zugelassener Pyrotechnik sicher – ein Rekord, der die Mengen der Vorjahre bei Weitem übersteigt. 2023 waren es rund 500 Kilogramm, 2022 etwas mehr als 300 Kilogramm und 2021 etwa 2,3 Tonnen. Ergänzt wird dies durch zahlreiche Beschlagnahmungen durch die Polizei in ganz Deutschland.

Die Einfuhr solcher Feuerwerkskörper aus dem Ausland ist strafbar. „Die Einfuhr nicht zugelassener Feuerwerkskörper aus dem Ausland ist verboten und führt zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen die verantwortliche Person“, erklärte Rolfink. Er rät eindringlich davon ab, Feuerwerk ohne CE-Kennzeichen oder unbekannter Herkunft zu erwerben, um einen sicheren Jahreswechsel zu gewährleisten.

Hintergrund ist die anhaltende Beliebtheit von Böllern und Feuerwerk trotz Debatten um Verbote. Viele illegale Produkte stammen aus dem EU-Ausland und haben eine stärkere Explosionswirkung als erlaubte Varianten. In der Silvesternacht 2023 sorgten in Berlin schwere Explosionen durch illegale Kugelbomben für Aufsehen, die für Privatpersonen verboten sind.

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