Illustration of French deputies voting on assisted dying bill in the National Assembly.
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Gesetzentwurf zum Lebensende: Nationalversammlung hält am Dienstag dritte Abstimmung ab

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Die französischen Abgeordneten stimmen am Dienstag, dem 30. Juni, über das Gesetz zur Sterbehilfe ab. Eine Mehrheit scheint den Text zu unterstützen.

Nach mehr als zwei Jahren der Debatte wird die Nationalversammlung den Gesetzentwurf zum Lebensende zum dritten Mal prüfen. Die feierliche Abstimmung ist für Dienstag angesetzt.

Am Samstag stellten die Abgeordneten eine Fassung wieder her, die der im Februar in zweiter Lesung verabschiedeten Version nahekommt. Die Selbstverabreichung des tödlichen Mittels bleibt die Regel, außer in Fällen körperlicher Unfähigkeit.

Der Text wandelt sich von einer bloßen Möglichkeit hin zu einem anerkannten Recht. Private Einrichtungen werden keine Gewissensklausel erhalten, um die Sterbehilfe zu verweigern.

Was die Leute sagen

Erste Reaktionen auf X unterstreichen den Widerstand gegen den Gesetzentwurf zum Lebensende, mit Bedenken hinsichtlich schutzbedürftiger Gruppen, Gewissensklauseln für Einrichtungen, fehlender Referenden sowie Aufrufen zu Gebeten oder Protesten vor der dritten Abstimmung am Dienstag. Einige Beiträge erwähnen verfahrenstechnische Details oder die Medienberichterstattung ohne starke Zustimmung.

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