Die französischen Abgeordneten stimmen am Dienstag, dem 30. Juni, über das Gesetz zur Sterbehilfe ab. Eine Mehrheit scheint den Text zu unterstützen.
Nach mehr als zwei Jahren der Debatte wird die Nationalversammlung den Gesetzentwurf zum Lebensende zum dritten Mal prüfen. Die feierliche Abstimmung ist für Dienstag angesetzt.
Am Samstag stellten die Abgeordneten eine Fassung wieder her, die der im Februar in zweiter Lesung verabschiedeten Version nahekommt. Die Selbstverabreichung des tödlichen Mittels bleibt die Regel, außer in Fällen körperlicher Unfähigkeit.
Der Text wandelt sich von einer bloßen Möglichkeit hin zu einem anerkannten Recht. Private Einrichtungen werden keine Gewissensklausel erhalten, um die Sterbehilfe zu verweigern.