Gemäß Artikel 124 der Proklamation Nr. 1162/2011 stellt das Äthiopische Nationale Wahlbüro Bürger- und politische Bildung sowie Schulungen für Kandidaten durch verschiedene Methoden bereit, um ausreichende Wahlnetzwerke zu erreichen. Das Büro erteilt zudem Genehmigungen an Zivilgesellschaftsorganisationen und Bildungseinrichtungen, solche Schulungen durchzuführen.
Das Äthiopische Nationale Wahlbüro passt gemäß Artikel 124 der Proklamation Nr. 1162/2011 seine Methoden an und nutzt verschiedene Ansätze zur Einbindung, um Bürger- und politische Bildung sowie Schulungen für Kandidaten zu vermitteln. Diese Initiative zielt darauf ab, ein angemessenes Wahlnetzwerk zu erreichen. Zusätzlich erlaubt das Büro Zivilgesellschaftsorganisationen und Bildungseinrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, Kandidatenschulungen anzubieten. Organisationen, die eine solche Genehmigung beantragen möchten, müssen sich gemäß Artikel 125 an das Büro wenden und bestimmte Anforderungen erfüllen. Dazu gehören: 1. Eine gesetzlich registrierte nationale Zivilgesellschaftsorganisation oder eine akkreditierte Hochschulbildungseinrichtung zu sein. 2. Die für Kandidatenschulungen festgelegten Standards zu erfüllen. 3. Über die Kapazität zur Durchführung der Aktivität zu verfügen. 4. Von jeglichen politischen Bindungen unabhängig zu bleiben. Organisationen, die diese Kriterien erfüllen, erhalten nach Annahme der vom Büro vorbereiteten Richtlinien zur Schulungsdurchführung und Verifizierung ihrer Vertreter eine Genehmigung und ein Zertifikat. Dieser Rahmen unterstützt den Wahlprozess durch Ausweitung der strukturierten Bildung.