Gemäß der Verfassung Äthiopiens hat jeder äthiopische Bürger das Recht zu wählen und für Ämter zu kandidieren, ohne Diskriminierung. Dieses Recht ist in Artikel 38(1) umrissen und in den Wahlgesetzen detailliert.
Artikel 38(1) der Verfassung der Föderalen Demokratischen Republik Äthiopien (FDRE) gewährt jedem äthiopischen Bürger das Recht, direkt und frei an Wahlen teilzunehmen, ohne Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Nationalität, Religion oder politischer Meinung. Bürger ab 18 Jahren mit äthiopischer Staatsangehörigkeit haben das Recht, bei Wahlen auf jeder Regierungsebene zu wählen. Wahlen müssen fair, auf Basis der Gleichheit, durch geheime Abstimmung durchgeführt werden, um den Willen der Wähler frei auszudrücken. nnDas Wahlrecht ist äthiopischen Bürgern vorbehalten. Um Kandidat zu sein, muss man äthiopischer Bürger sein, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt und in den letzten sechs Monaten im Wahlbezirk ansässig gewesen sein. Personen, denen dieses Recht durch Gerichtsentscheid oder aufgrund geistiger Unfähigkeit entzogen wurde, sind nicht wahlberechtigt. Wähler müssen im Voraus eine Wählerausweiskarte erhalten, können jedoch gemäß Gesetz am Wahltag in Wahllokalen wählen. nnDas Recht, gewählt zu werden, ist ebenfalls auf äthiopische Bürger beschränkt. Nach Proclamation Nr. 1394/2017, die Nr. 1162/2011 ändert, müssen Kandidaten mindestens 21 Jahre alt sein, ein Jahr im Bezirk gelebt oder aus ihrem Geburtsort stammen und nicht durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss das Wahlrecht verloren haben. Unabhängige Kandidaten benötigen die Unterstützung von mindestens 5.000 wahlberechtigten Wählern ab 18 Jahren im Bezirk. Für Kandidaten mit körperlichen Behinderungen beträgt die Schwelle mindestens 3.000 Unterstützer. nnDie Wahlprinzipien gemäß Artikel 5 des Gesetzes verlangen, dass alle Wahlen allgemein, direkt, per geheimer Abstimmung, ohne Diskriminierung, mit gleichem Gewicht jeder Stimme und persönlich abgegeben werden.