Die äthiopische Regierung hat die Rechte der Bürger in demokratischen Wahlprozessen gemäß Artikel 38 der Verfassung detailliert. Diese Rechte umfassen diskriminierungsfreies Wählen und Kandidieren, geheime Abstimmungen und die Teilnahme an Wahlen. Die Bürger tragen Verantwortung dafür, faire und rechenschaftspflichtige Wahlen durch aktive Beteiligung zu gewährleisten.
Die äthiopische Verfassung regelt unter Artikel 38 zusätzliche Rechte der Bürger in demokratischen Wahlprozessen. Das primäre Recht stellt sicher, dass jeder äthiopische Bürger wählen und für Ämter kandidieren kann, ohne Diskriminierung aufgrund von Hautfarbe, Rasse, Geschlecht, Ethnie, Herkunft, Sprache, Religion, Politik oder anderen Ansichten. Dieses Recht gewährleistet die Möglichkeit, geheim zu wählen, unabhängig von der Wohnsitz in irgendeinem Teil des Landes aus angegebenen Gründen. Darüber hinaus bestätigt das Recht zu wählen und gewählt zu werden die geheime Abstimmung bei der Wahl einer Partei oder eines Kandidaten. Es stellt die notwendigen lokalen und technischen Bedingungen für das geheime und unabhängige Abgeben von Stimmen beim Nationalen Wahlkomitee Äthiopiens bereit. Gemäß Artikel 38(1)(a) haben Bürger das Recht, an der Führung öffentlicher Angelegenheiten durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen. Mit anderen Worten haben die Menschen das Recht, sich durch ihre gewählten Vertreter selbst zu regieren. Über das Wählen und Kandidieren hinaus haben Bürger zahlreiche Rechenschaftspflichtmechanismen, die sie durch Teilnahme und Kandidatur einsetzen können. Darunter fallen insbesondere die Tätigkeit als Wahlbeobachter und Wahlhelfer. Daher sind Bürger, die erkennen, dass Wahlen ihr Lebensunterhalt auf die eine oder andere Weise betreffen, nicht nur verpflichtet, minimal zu wählen, sondern ihre Verantwortlichkeiten zu erfüllen, um echte und rechenschaftspflichtige Wahlen zu gewährleisten.