Gendarmen entdeckten am Montag einen nackten und unterernährten neunjährigen Jungen in einem Transporter in Hagenbach im südlichen Elsass. Der 43-jährige Vater des Jungen und seine 37-jährige Lebensgefährtin wurden wegen Freiheitsberaubung und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht angeklagt. Das Kind berichtet von einer über einjährigen Leidenszeit.
Gendarmen in Hagenbach, einer kleinen Gemeinde im Département Haut-Rhin mit 800 Einwohnern, rückten am Montag aus, nachdem ein Anwohner gemeldet hatte, dass aus einem in einem privaten Hof geparkten Transporter "Kindergeräusche" zu hören seien. Sie fanden den neunjährigen Jungen "in Fötushaltung zusammengerollt, nackt, von einer Decke bedeckt auf einem Abfallhaufen in der Nähe von Exkrementen", blass und unterernährt vor; er konnte aufgrund des langen Sitzens nicht mehr laufen, so der Staatsanwalt von Mulhouse, Nicolas Heitz.
Das Kind wurde in Mulhouse in ein Krankenhaus eingeliefert. Er berichtete den Ermittlern, dass die Lebensgefährtin seines Vaters, die ihn nicht in der Wohnung haben wollte und seine psychiatrische Unterbringung anstrebte, Ende 2024 im Alter von sieben Jahren zu seiner Einsperrung im Transporter geführt habe. Der Vater gab die Taten zu und behauptete, er habe ihn damit geschützt, wobei es keine medizinischen Belege für psychische Probleme des Kindes gab. Die letzte Dusche des Jungen lag Ende 2024 zurück; er urinierte in Flaschen und benutzte Müllbeutel für seine Notdurft.
Der 43-jährige Elektriker lebte seit Anfang 2024 mit seiner 37-jährigen Partnerin und zwei Mädchen im Alter von 12 und 10 Jahren in einer Wohnung in einem alten Bauernhaus. Er installierte eine Kamera am Transporter und gab dem Jungen ein Telefon, was ihm bis Mai 2025 begrenzte Ausflüge ermöglichte. Das Kind hatte bis 2023-2024 die CP-Schule in Mulhouse besucht, bevor es verschwand.
Der Vater wurde wegen Entführung, Freiheitsberaubung und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht gegenüber einem Minderjährigen inhaftiert. Seine Partnerin steht unter richterlicher Aufsicht und muss sich wegen unterlassener Hilfeleistung und Nichtanzeige einer Straftat verantworten; sie bestreitet eine Beteiligung. Die drei Kinder wurden in Obhut genommen; der Junge sei im Krankenhaus "in Sicherheit", so der Staatsanwalt.