FGR bestätigt Ermittlungen, schließt aber rechtswidriges Verhalten bei FIFA-Dinner aus

Die Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General de la República) führt weiterhin Ermittlungen bezüglich des FIFA-Dinners im Castillo de Chapultepec am 10. Juni, wobei bislang kein rechtswidriges Verhalten festgestellt werden konnte.

Die Generalstaatsanwaltschaft bestätigte, dass sie eine im Juni von Forschern des Instituto Nacional de Antropología e Historia eingereichte Beschwerde untersucht.

Die Beschwerde hinterfragt die Nutzung des Castillo de Chapultepec für eine private FIFA-Veranstaltung und verweist auf mögliche Verstöße gegen die Verfassung, das Ley General de Bienes Nacionales sowie das Ley Federal sobre Monumentos y Zonas Arqueológicos, Artísticos e Históricos.

Die FGR erklärte jedoch, dass die bisher durchgeführten Untersuchungen keine Anhaltspunkte für ein gesetzwidriges Verhalten ergeben hätten.

Laut Präsidentin Claudia Sheinbaum zahlte die FIFA mehr als eine Million Pesos für den Veranstaltungsort. Das INAH hatte zuvor darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung den geltenden Vorschriften entsprach und dazu beitrug, die mexikanische Kultur zu fördern.

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