Die Generalstaatsanwaltschaft (Fiscalía General de la República) hat den Fall der Entführung der Journalistin Roxana Guzmán in Veracruz übernommen, mehr als eine Woche nachdem sie gewaltsam aus ihrem Haus verschleppt wurde.
Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates Veracruz, Lisbeth Aurelia Jiménez Aguirre, bestätigte, dass die lokalen Behörden Befragungen, Sachverständigengutachten und Suchaktionen durchgeführt haben, bevor die FGR ihre Befugnis zur Übernahme des Falls geltend machte. Die Benachrichtigung ging vor zwei Nachmittagen ein, und die Akten wurden bereits nach Mexiko-Stadt übermittelt.
Im Fall Guzmán wurde bisher niemand festgenommen. Die beiden lokalen Ermittlungsansätze bleiben aktiv, und die staatlichen Behörden werden mit den Bundesstaatsanwälten zusammenarbeiten.
Jiménez Aguirre verwies auf frühere Spekulationen über den Aufenthaltsort der Journalistin und betonte, dass alles im Kontext betrachtet werden müsse. Der Fall wird nun unter bundesstaatlicher Zuständigkeit weitergeführt.