Gauteng High Court entscheidet, dass Landwirte Vieh privat impfen dürfen

Der Gauteng High Court hat entschieden, dass südafrikanische Landwirte Maul- und Klauenseuche-Impfstoffe ohne staatliche Genehmigung beschaffen und verabreichen dürfen. Die einstweilige Verfügung wurde am 25. Mai zugunsten landwirtschaftlicher Organisationen erlassen.

Richter CJ van der Westhuizen bestätigte, dass Besitzer von Klauentieren zugelassene MKS-Impfstoffe von rechtmäßigen Importeuren beziehen und diese eigenständig verabreichen können. Landwirte müssen die zuständigen Veterinärbehörden der Provinzen mindestens fünf Tage im Voraus benachrichtigen und innerhalb von 14 Tagen nach der Impfung eine eidesstattliche Erklärung einreichen. Der Beschluss untersagt es zudem Landwirtschaftsminister John Steenhuisen und den Beamten seines Ministeriums, in kommerzielle Liefervereinbarungen einzugreifen. Die einstweilige Verfügung wurde für Sakeliga, die Suider-Afrika Agri Inisiatief und Free State Agriculture als vorläufige Maßnahme erlassen, während ein vollständiger Prüfungsantrag innerhalb von 20 Tagen erwartet wird. Steenhuisen erklärte, dass ein bereits veröffentlichtes Programm gemäß Abschnitt 10 einen Rahmen für die private Beteiligung bietet. Er wies darauf hin, dass seit Februar 13,5 Millionen Impfdosen beschafft wurden, mit dem Ziel, 80 Prozent des nationalen Rinderbestands zu impfen.

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