Hohes Gericht entscheidet: Protestparolen stellen keinen Landesverrat dar

Der High Court von Punjab und Haryana hat den Freispruch von vier Männern in einem Brandstiftungsfall aus dem Jahr 2017 bestätigt und festgestellt, dass die bloße Teilnahme an einem gewaltsamen Protest oder das Skandieren von Slogans gegen die Regierung keinen Landesverrat (Sedition) darstellt.

Ein Richtergremium bestehend aus Vinod S. Bhardwaj und Sukhvinder Kaur wies eine Berufung der Regierung von Haryana gegen ein Urteil eines erstinstanzlichen Gerichts aus dem Jahr 2019 zurück. Der Fall betraf den mutmaßlichen Angriff auf ein Büro der Uttar Haryana Bijli Vitran Nigam in Kalayat am 25. August 2017, der im Anschluss an die Verurteilung des Dera Sacha Sauda-Chefs Gurmeet Ram Rahim Singh erfolgte. Das Gericht stellte fest, dass die Staatsanwaltschaft die Anwesenheit der Angeklagten am Tatort nicht nachweisen konnte. Kein Zeuge der Anklage nannte die Beschuldigten im ersten Informationsbericht (FIR), und es wurde keine Gegenüberstellung zur Identifizierung durchgeführt. Forensische Gutachten fanden zudem keine Benzinspuren an verbrannten Gegenständen, obwohl behauptet wurde, dass Benzinflaschen verwendet worden seien. Das Gericht erklärte, dass ein gewaltsamer Protest zwar als Aufruhr gewertet werden könne, dies jedoch nicht mit dem Schüren von Hass oder Verachtung gegenüber der Regierung gleichzusetzen sei. Es fügte hinzu, dass Slogans gegen die Regierung in einer Demokratie eher Ausdruck von Dissens als von Illoyalität seien. Der High Court bestätigte den Freispruch unter anderem gemäß Paragraf 124-A des indischen Strafgesetzbuches (IPC) unter Verweis auf erhebliche Widersprüche und das Fehlen glaubwürdiger Beweise in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft.

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