Allahabad High Court: Das Strafjustizsystem darf nicht durch ständige Vertagungen geprägt sein

Das Lucknow-Gericht des Allahabad High Court hat in einem Entführungsfall aus Bahraich aus dem Jahr 2001 Untersuchungshaft unter Auflagen gewährt und dabei betont, dass das Strafjustizsystem nicht durch endlose Verzögerungen definiert werden dürfe.

Richter Rajeev Bharti traf diese Feststellung während der Anhörung am 18. Juli 2026. Das Gericht erklärte, dass das Aufrechterhalten eines Strafverfahrens über mehr als zwei Jahrzehnte das Recht auf ein zügiges Verfahren gemäß Artikel 21 der Verfassung verletze.

Der Fall wurde im Jahr 2001 bei der Polizeistation Payagpur in Bahraich registriert. Der Angeklagte Ajay Kumar, alias Chingi, und das Opfer haben später geheiratet und haben heute drei Kinder. Der Anwalt der Regierung bestätigte diese Fakten.

Das High Court akzeptierte die Anträge auf Untersuchungshaft unter Auflagen von Ajay Kumar, alias Chingi, und Ram Chandra. Beide wurden angewiesen, sich innerhalb von zwei Wochen vor dem zuständigen erstinstanzlichen Gericht zu stellen. Das Gericht stellte klar, dass seine Anmerkungen die endgültige Entscheidung in der Sache nicht beeinflussen würden.

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