Das kolumbianische Innenministerium hat die gegen das indigene Yukpa-Volk in Sokorpha von der Bürgermeisterei Becerril denunzierten Drohungen und Einschüchterungen kategorisch abgelehnt. Die Regierung betonte, dass Differenzen durch Dialog und institutionelle Mechanismen gelöst werden müssen, nicht durch Gewalt. Keine indigene Autorität ist im Resguardo offiziell anerkannt, solange Rechtsmittel geprüft werden.
Das Innenministerium hat seinen entschiedenen Protest gegen die Drohungen, Einschüchterungen und gewaltsamen Handlungen geäußert, die im Gebiet des indigenen Yukpa-Volks von Sokorpha gemeldet wurden. Diese Beschwerde stammt aus dem Büro des Bürgermeisters von Becerril im Departamento Cesar, wo Spannungen andauern.
Die nationale Regierung hat darauf bestanden, dass alle inneren Kontroversen unter indigenen Völkern oder mit territorialen Behörden ausschließlich durch Dialog, gegenseitigen Respekt und die in Verfassung und Gesetz vorgesehenen Mechanismen geregelt werden müssen. Sie schloss den Einsatz von Gewalt oder Druck aus, der Leben, Integrität und friedliches Zusammenleben gefährdet.
Es ist zu beachten, dass bis heute keine indigene Autorität im Resguardo von Sokorpha offiziell anerkannt ist. Dies ergibt sich aus laufenden Verfahren zu Wiedereinlegungsanträgen und subsidiär zu Anträgen gegen die Resolution Nr. 260 von 2025, die Entscheidungen über die Anerkennung traditioneller Autoritäten traf. Das Ministerium prüft diese unter Beachtung der Grundsätze des verwaltungsrechtlichen Verfahrens und des Rechts auf Verteidigung.
Bis zur endgültigen Entscheidung forderte das Ministerium die Yukpa-Gruppen in Sokorpha und die breitere Gemeinschaft auf, sich von außergesetzlichen Handlungen zu enthalten, Dialogkanäle offen zu halten und friedliches Zusammenleben, territoriale Harmonie und Respekt vor den Institutionen aufrechtzuerhalten.
Das Ministerium steht weiterhin zur Verfügung, um interkulturelle Dialogräume zu unterstützen und zu fördern, unter Garantie der kollektiven Rechte des indigenen Volkes, des Respekts vor seiner Autonomie und der Einhaltung der verfassungsmäßigen und gesetzlichen Ordnung.