Das Bildungsministerium hat beim Staatsrat Klärungen zu einem Urteil angefordert, das die Wahl von José Ismael Peña zum Rektor der Universidad Nacional bestätigt. Die Anfrage soll klären, ob das Urteil unmittelbare Maßnahmen erfordert oder lediglich deklaratorisch ist. In der Zwischenzeit hat der Oberste Universitätsrat Andrés Felipe Mora zum kommissarischen Rektor ernannt, nachdem die Stelle für vakant erklärt wurde.
Am 25. November 2025 hat das Bildungsministerium einen formellen Antrag an die Kammer für Verwaltungsstreitsachen des Staatsrats gestellt, um Klärungen zu dem Urteil zu erhalten, das die Ernennung des Rektors der Universidad Nacional de Colombia betrifft. Über seinen Anwalt Edgar Fabián Garzón Buenaventura argumentierte das Ministerium, dass das Urteil keine konkreten oder expliziten Anweisungen an den Obersten Universitätsrat (CSU) oder die Regierung enthält, was zu vielfältigen Interpretationen und rechtlicher Unsicherheit führt.
Die Wahl von José Ismael Peña zum Rektor für die Periode 2024-2027 fand am 21. März 2024 durch den CSU statt. Der Staatsrat lehnte in einem Urteil vom vergangenen Donnerstag die Nichtigkeit dieser Wahl ab und stellte fest, dass der Prozess rechtmäßig und ohne Unregelmäßigkeiten war. Die Klage wurde von Erick Adrián Velasco Burbano, Leopoldo Múnera (aktueller Rektor), Alberto Yepes, Rodrigo Uprimny und Cristian Dulcey eingereicht.
Peña warf dem CSU vor, seine Ernennung 'offen zu missachten', und wies darauf hin, dass sie die These von Múnera übernommen hätten, trotz einer vorherigen Nichtigkeitserklärung. 'Diese Handlungen weichen von der Legalität und dem akademischen Geist ab', sagte Peña. Der CSU erklärte in einer außerordentlichen Sitzung die Stelle für vakant, nachdem Múneras Ernennung wegen Unregelmäßigkeiten in der Resolution für nichtig erklärt wurde, wobei Artikel 41 des Gesetzes 1437 von 2011 fehlerhaft angewendet wurde. Mit fünf Stimmen für ernannten sie Andrés Felipe Mora, den allgemeinen Vize-Rektor, zum kommissarischen Rektor und werden das Generalsekretariat des Generalstaatsanwalts benachrichtigen.
Das Ministerium betonte die Notwendigkeit, zu klären, ob die Erfüllung sich auf die Anerkennung der Nichtigkeit beschränkt oder zusätzliche Verpflichtungen wie die Wiedereinsetzung von Peña umfasst, um widersprüchliche Entscheidungen und Verletzungen der Legalität zu vermeiden.